Unabhängige Prüfung durch

Unabhängige Tests der Universität Straßburg an Rennrad-, Mountainbike- und City-Helmen mit und ohne RLS-Technologie.
Natürlich liegt die letztendliche Verantwortung für das Design des Helms sowie für die dem Käufer zur Verfügung gestellten Warnhinweise und Anweisungen beim Helmhersteller.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in eine Kollision, einen Sturz oder einen Schlag auf den Kopf verwickelt ist, niemals eine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleidet. Die Release Layer System-Technologie kann das Risiko von Hirnverletzungen bei einigen Unfällen lediglich reduzieren. Der Helmhersteller ist letztendlich für das Gesamtdesign des Helms verantwortlich. Der Benutzer trägt alle Risiken, einschließlich aller Risiken von Körperverletzungen und Tod, die sich aus den Aktivitäten des Benutzers während des Tragens eines mit der Release Layer System-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den UCC-Abschnitten 2-314 und 2-315 enthaltenen Garantien.
Der Helmhersteller trägt die endgültige Verantwortung für das Design des Helms sowie für die Warnhinweise und Anweisungen für den Käufer des Helms.
HEXR übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Person, die in einen Zusammenstoß, Sturz oder Schlag auf den Kopf verwickelt ist, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen am Gehirn, Kopf oder einem anderen Körperteil erleidet. Die RLS-Technologie kann das Risiko von Hirnverletzungen nur bei bestimmten Unfallarten reduzieren. Der Helmhersteller trägt die endgültige Verantwortung für das Design des Helms. Der Benutzer trägt alle Risiken, einschließlich des Risikos von Verletzungen und Tod, die sich aus der Verwendung des mit RLS-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, schließt HEXR jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Garantie aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen gemäß UCC, Paragraf 2-314 und 2-315.
Selbstverständlich ist der Helmhersteller letztendlich für das Design des Helms sowie für die dem Käufer zur Verfügung gestellten Warnhinweise und Anleitungen verantwortlich.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in eine Kollision, einen Sturz oder einen Schlag auf den Kopf verwickelt ist, niemals eine Gehirnerschütterung oder eine andere Verletzung des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleidet. Die RLS-Technologie (Release Layer System) kann das Risiko von Hirnverletzungen nur bei einigen Unfällen verringern. Der Helmhersteller ist letztendlich für das Gesamtdesign des Helms verantwortlich. Der Benutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich aller Risiken von Körperverletzungen und Tod, die sich aus den Aktivitäten des Benutzers während des Tragens eines mit der RLS-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Abschnitten 2-314 und 2-315 des UCC enthaltenen Garantien.
Letztendlich ist der Helmhersteller selbstverständlich für das Design des Helms sowie für die dem Käufer zur Verfügung gestellten Warnhinweise und Anleitungen verantwortlich.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in einen Unfall verwickelt ist, stürzt oder einen Schlag auf den Kopf erhält, niemals eine Gehirnerschütterung oder eine andere Verletzung des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleidet. Die Release Layer System-Technologie kann das Risiko von Hirnverletzungen bei einigen Unfällen lediglich verringern. Letztendlich ist der Helmhersteller für das allgemeine Design des Helms verantwortlich. Der Benutzer trägt alle Risiken, einschließlich aller Risiken von Körperverletzungen und sogar des Todes, die sich aus den Handlungen des Benutzers bei der Verwendung eines mit der Release Layer System-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, schließt HEXR ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den UCC-Abschnitten 2-314 und 2-315 enthaltenen Garantien.
Selbstverständlich ist der Helmhersteller letztendlich für das Design des Helms sowie für die dem Käufer zur Verfügung gestellten Warnhinweise und Anleitungen verantwortlich.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in eine Kollision, einen Sturz oder einen Schlag auf den Kopf verwickelt ist, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen am Kopf, Gehirn oder anderen Körperteilen erleidet. Die Technologie des Release Layer System kann das Risiko von Hirnverletzungen bei bestimmten Unfällen lediglich verringern. Der Helmhersteller ist letztendlich für das gesamte Design des Helms verantwortlich. Der Benutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich aller Risiken von Körperverletzungen und Tod, die sich aus den Aktivitäten des Benutzers beim Tragen eines mit der Technologie des Release Layer System ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Abschnitten 2-314 und 2-315 des Uniform Commercial Code enthaltenen Garantien.
Es ist klar, dass der Helmhersteller die Hauptverantwortung für die Konstruktion des Helms sowie für die mit dem Helm gelieferten Warnhinweise und Anleitungen trägt.
HEXR garantiert nicht, dass Personen, die in einen Zusammenstoß, einen Sturz oder einen Schlag auf den Kopf verwickelt sind, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleiden. Das Release Layer System dient dazu, das Risiko von Hirnverletzungen bei bestimmten Unfällen zu verringern. Der Helmhersteller trägt die Hauptverantwortung für die Konstruktion des Helms. Der Benutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich Körperverletzung und Tod, die sich aus seinen Aktivitäten beim Tragen eines Helms mit RLS-Technologie ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle Garantien jeglicher Art ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Abschnitten UCC 2-314 und 2-315 enthaltenen Garantien.
Die endgültige Verantwortung für das Design des Helms sowie für die Warnhinweise und Anweisungen, die den Käufern des Helms gegeben werden, liegt selbstverständlich beim Helmhersteller.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in einen Zusammenstoß, einen Sturz oder einen Schlag auf den Kopf verwickelt ist, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleidet. Die RLS-Technologie kann das Risiko von Hirnverletzungen nur bei bestimmten Unfällen verringern. Die endgültige Verantwortung für die allgemeine Gestaltung des Helms liegt beim Helmhersteller. Der Benutzer übernimmt bei der Verwendung eines mit der RLS-Technologie ausgestatteten Helms alle Risiken, einschließlich des Risikos von Körperverletzungen und Tod infolge der Aktivitäten des Benutzers. Soweit gesetzlich zulässig, schließt HEXR ausdrücklich alle Garantien jeglicher Art aus, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in UCC Abschnitt 2-314 und 2-315 genannten Garantien.
Selbstverständlich ist der Helmhersteller in erster Linie für die Konstruktion des Helms sowie für die dem Käufer zur Verfügung gestellten Warnhinweise und Anleitungen verantwortlich.
HEXR garantiert nicht, dass Personen, die in eine Kollision oder einen Sturz verwickelt sind oder einen Schlag auf den Kopf erhalten, keine Schädel-Hirn-Traumata oder Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleiden. Die Technologie des Release Layer System kann das Risiko von Hirnverletzungen nur bei bestimmten Unfällen reduzieren. Der Helmhersteller ist letztendlich für die allgemeine Konstruktion des Helms verantwortlich. Der Nutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich der Risiken von Körperverletzungen und Tod, die sich aus den Aktivitäten des Nutzers während des Tragens eines mit der Release Layer System-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, schließt HEXR ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien jeglicher Art aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Abschnitten 2-314 und 2-315 des Uniform Commercial Code (UCC) enthaltenen.
Natürlich ist der Helmhersteller letztendlich für das Design des Helms sowie für die dem Käufer erteilten Warnungen und Anweisungen verantwortlich.
HEXR garantiert nicht, dass Personen, die in einen Zusammenstoß, Sturz oder Schlag auf den Kopf verwickelt sind, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleiden. Die Release-Layer-System-Technologie kann lediglich das Risiko von Hirnverletzungen bei bestimmten Unfällen verringern. Der Helmhersteller ist letztendlich für das Gesamtdesign des Helms verantwortlich. Der Benutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich aller Risiken von Körperverletzungen und Tod, die sich aus den Aktivitäten des Benutzers ergeben, während er einen mit der Release-Layer-System-Technologie ausgestatteten Helm trägt. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien jeglicher Art ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den UCC-Abschnitten 2-314 und 2-315 enthaltenen Garantien.
Es versteht sich von selbst, dass der Helmhersteller die volle Verantwortung für die Konstruktion des Helms sowie für die Warnhinweise und Anweisungen trägt, die dem Käufer des Helms zur Verfügung gestellt werden.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in einen Unfall verwickelt ist, stürzt oder einen Schlag auf den Kopf erhält, niemals eine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleiden wird. Die Release Layer System-Technologie kann das Risiko von Gehirnverletzungen bei bestimmten Unfällen lediglich reduzieren. Der Helmhersteller trägt die letztendliche Verantwortung für die Gesamtkonstruktion des Helms. Der Nutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich des Risikos von Körperverletzungen und Tod, die sich aus der Nutzung eines mit der Release Layer System-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, schließt HEXR ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Paragraphen 2-314 und 2-315 UCC enthaltenen.
Der Helmhersteller trägt selbstverständlich die endgültige Verantwortung für das Design des Helms sowie für die Warnhinweise und Anweisungen, die dem Käufer zur Verfügung gestellt werden.
HEXR garantiert nicht, dass eine Person, die in einen Zusammenstoß, einen Sturz oder einen Schlag auf den Kopf verwickelt ist, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleidet. Die RLS-Technologie kann lediglich das Risiko von Hirnverletzungen bei bestimmten Unfällen verringern. Der Helmhersteller trägt die endgültige Verantwortung für das Design des Helms. Der Benutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich aller Risiken von Körperverletzungen und Tod, die sich aus den Aktivitäten des Benutzers beim Tragen eines mit RLS-Technologie ausgestatteten Helms ergeben. Soweit gesetzlich zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien jeglicher Art ab, einschließlich der in den Abschnitten 2-314 und 2-315 des UCC genannten Garantien.
Selbstverständlich ist der Helmhersteller letztendlich für das Design des Helms sowie für die Warnhinweise und Anweisungen verantwortlich, die dem Käufer des Helms ausgehändigt werden.
HEXR garantiert nicht, dass Personen, die in einen Zusammenstoß, Sturz oder Aufprall auf den Kopf verwickelt sind, keine Gehirnerschütterung oder andere Verletzungen des Gehirns, des Kopfes oder anderer Körperteile erleiden werden. Die Release Layer System-Technologie kann das Risiko von Hirnverletzungen bei einigen Unfällen lediglich verringern. Der Helmhersteller ist letztendlich für das Gesamtdesign des Helms verantwortlich. Der Benutzer übernimmt alle Risiken, einschließlich der Risiken von Körperverletzungen und Tod infolge der Aktivitäten des Benutzers während des Tragens eines Helms, der mit der Release Layer System-Technologie ausgestattet ist. Soweit nach geltendem Recht zulässig, lehnt HEXR ausdrücklich alle Garantien jeglicher Art ab, ob ausdrücklich oder stillschweigend, einschließlich, aber nicht beschränkt auf solche, die in den Abschnitten 2-314 und 2-315 des US-amerikanischen Uniform Commercial Code enthalten sind.